Die Zahnzusatzversicherung für AOK-Kunden
Unser Tarif AOK-DentalKOMPAKT enthält umfassende Leistungen:
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AOK-DentalKOMPAKT
Zahnersatz
Wir leisten bei medizinisch notwendigem Zahnersatz inklusive Kosten für Reparaturen und die notwendigen zahntechnischen Laborarbeiten und Materialien. Zum Zahnersatz gehören Kronen, Brücken, Prothesen und implantatgetragener Zahnersatz. Versicherungsschutz besteht auch für die Versorgung mit Zahnersatz für Zähne, die bei Vertragsabschluss fehlten bzw. nicht ersetzt waren. Im Versicherungsfall zahlt AOK-DentalKOMPAKT den gleichen Betrag, der von Ihrer AOK Nordost als Festzuschuss (inklusive Bonus) für den Zahnersatz erstattet wird. Der Tarif übernimmt damit bis zu 100% Ihrer Gesamtrechnung für Zahnersatz.
Bitte beachten Sie, dass in den ersten drei Jahren Höchstsätze für Zahnersatzleistungen gelten. Das heißt: Wir zahlen im ersten Kalenderjahr max. 250 Euro, im zweiten Jahr max. 500 Euro und im dritten Jahr bis max. 750 Euro aus.
Erhöhung der Leistung bei Zahnersatz
Mit steigender Versicherungsdauer im Tarif AOK-DentalKOMPAKT erhöht sich der Leistungsanspruch wie folgt:
- ab dem 7. Kalenderjahr: Erhöhung auf 105% der Leistung von AOK Nordost
- ab dem 10. Kalenderjahr: Erhöhung auf 110% der Leistung von AOK Nordost
- ab dem 13. Kalenderjahr: Erhöhung auf 120% der Leistung von AOK Nordost
Zahnfüllungen und professionelle Zahnreinigung
Wir leisten bei Mehrkosten für Zahnfüllungen, z. B. Kunststofffüllungen, Inlays und Onlays, die über eine ausreichende und zweckmäßige zahnärztliche Versorgung hinausgehen. Außerdem erstatten wir die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung. Pro Kalenderjahr übernehmen wir für Zahnfüllungen und die professionelle Zahnreinigung insgesamt maximal 50 Euro.
Keine Wartezeit
Wir verzichten auf die Wartezeit. Sie können die Versicherungsleistungen direkt nach Abschluss des Vertrages nutzen.
Leistungsbeispiel Zahnersatz
Sie benötigen eine neue Krone. Dazu erhalten Sie eine Zahnarzt- und Zahnlabor-Rechnung über insgesamt 1.327 Euro.
Welche Kosten tragen Sie und warum?
Welche Kosten tragen Sie und warum?
Häufige Fragen zu AOK-DentalKOMPAKT
- Was ist mit AOK-DentalKOMPAKT nicht abgesichert?
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- Wie kann ich meinen Versicherungsvertrag kündigen?
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- Wann und wie zahle ich meinen Versicherungsbeitrag?
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- Ab wann beginnt der Versicherungsschutz?
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- Bekomme ich mit steigender Versicherungsdauer mehr Leistungen?
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- Ist die Versicherungsleistung begrenzt?
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- Bildet der Tarif Altersrückstellungen?
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- Gibt es Wartezeiten oder bekomme ich die Leistungen direkt nach Vertragsabschluss?
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- Lohnt sich meine Zahnvorsorge (Bonusheft), wenn ich mit AOK-DentalKOMPAKT versichert bin?
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- Was passiert, wenn ich meine gesetzliche Versicherung wechsle?
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