• Auslandsreisekrankenversicherung Familie

    Auslands­reise­kranken­versicherung

    für Familien

    Unser Urlaubs-Special für Eltern & ihre Kinder
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    • Weltweiter Versicherungsschutz
    • Freie Arztwahl und Kostenübernahme im Krankenhaus
    • Krankenrücktransport inklusive

Schritt 1: Beitrag berechnen

Ist ein zu versichernder Elternteil älter als 64?

Schritt 2: Tarif im Überblick

AOK-AuslandPRIVAT Familie

Jahresbeitrag für alle berechneten Personen
Ja Versicherungsschutz für Familien
Anzahl Urlaubs­tage: max. 8 Wochen je Reise
Ja Beratung und Behandlung beim Arzt
Ja Medi­kamente und Verband­mittel
Ja Heilmittel
Ja Hilf­smittel (ohne Seh­hilfen und Hörgeräte)
Ja Kranken­haus
Ja Transport­kosten
Ja Such-, Rettungs- oder Bergungs­kosten
Ja Schmerz­stillende Zahn­behandlung und Anfertigung von provi­sorischem Zahn­ersatz
Ja Kranken­rück­transport
AOK-AuslandPRIVAT Familie

Jahresbeitrag für alle berechneten Personen
Grundlage für Ihren Versicherungs­schutz sind die geltenden Allgemeinen Versicherungs­bedingungen (AVB) und der Tarif.

Häufige Fragen zu AOK-AuslandPRIVAT Familie

Wer kann sich mit AOK-AuslandPRIVAT für Familien absichern?
  • Mit AOK-AuslandPRIVAT für Familien können sich alle Mitglieder der AOK Nordost absichern. Mitversichert sind der Ehepartner bzw. der eingetragene Lebenspartner oder der in häuslicher Gemeinschaft wohnende Lebenspartner sowie deren Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres – unabhängig ob sie gemeinsam oder getrennt verreisen. Voraussetzung ist, dass der ständige Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland liegt. Alle mitversicherten Personen sind bei Abschluss der Versicherung anzugeben. Wir bitten um Inkenntnissetzung, wenn nach Vertragsabschluss Personen in den Versicherungsschutz aufgenommen bzw. ausgeschlossen werden sollen.

    Mit AOK-AuslandPRIVAT für Familien können sich alle Mitglieder der AOK Nordost absichern. Mitversichert sind der Ehepartner bzw. der eingetragene Lebenspartner oder der in häuslicher Gemeinschaft wohnende Lebenspartner sowie deren Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres – unabhängig ob sie gemeinsam oder getrennt verreisen. Voraussetzung ist, dass der ständige Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland liegt. Alle mitversicherten Personen sind bei Abschluss der Versicherung anzugeben. Wir bitten um Inkenntnissetzung, wenn nach Vertragsabschluss Personen in den Versicherungsschutz aufgenommen bzw. ausgeschlossen werden sollen.

Wie viele Personen können im Tarif AOK-AuslandPRIVAT Familie versichert werden?
  • Im Tarif AOK-AuslandPRIVAT Familie können online maximal 5 Personen versichert werden. Es sollen mehr als 5 Personen abgesichert werden? Auch hier haben wir eine Lösung: unsere Experten von der UKV helfen gerne unter der +49 681 844-7777 weiter.

    Im Tarif AOK-AuslandPRIVAT Familie können online maximal 5 Personen versichert werden. Es sollen mehr als 5 Personen abgesichert werden? Auch hier haben wir eine Lösung: unsere Experten von der UKV helfen gerne unter der +49 681 844-7777 weiter.

Für wen lohnt sich der Familien-Tarif?
  • Unser Tarif AOK-AuslandPRIVAT für Familien lohnt sich immer ab der dritten Person für Eltern mit Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Aber auch Senioren-Paare (ohne Kinder), bei denen beide Personen älter als 64 Jahre sind, sparen bei der Wahl des Familien-Tarifs.

    Unser Tarif AOK-AuslandPRIVAT für Familien lohnt sich immer ab der dritten Person für Eltern mit Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Aber auch Senioren-Paare (ohne Kinder), bei denen beide Personen älter als 64 Jahre sind, sparen bei der Wahl des Familien-Tarifs.

Was ist mit AOK-AuslandPRIVAT Familie nicht abgesichert?
  • Folgende Leistungen sind nicht im Versicherungsschutz enthalten:

    • Behandlungen, die nicht medizinisch notwendig sind
    • Heilbehandlungen, von denen bei Grenzüberschreitung feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise stattfinden mussten
    • Aufwendungen auf Grund von Schwangerschaft und Entbindung (ausgenommen Schwangerschaftskomplikationen)
    • Heilbehandlungen im Ausland, die der Grund für den Reiseantritt waren
    • Psychotherapie
    • Kur, Sanatoriums- und Reha-Behandlungen
    • auf Vorsatz beruhende Krankheiten und Unfälle

    Folgende Leistungen sind nicht im Versicherungsschutz enthalten:

    • Behandlungen, die nicht medizinisch notwendig sind
    • Heilbehandlungen, von denen bei Grenzüberschreitung feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise stattfinden mussten
    • Aufwendungen auf Grund von Schwangerschaft und Entbindung (ausgenommen Schwangerschaftskomplikationen)
    • Heilbehandlungen im Ausland, die der Grund für den Reiseantritt waren
    • Psychotherapie
    • Kur, Sanatoriums- und Reha-Behandlungen
    • auf Vorsatz beruhende Krankheiten und Unfälle
Wie kann ich meinen Versicherungsvertrag kündigen?
  • Ein Vertrag kann nach Ablauf der Mindestversicherungsdauer von einem Jahr und zum Ende des Versicherungsjahres mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Die Kündigung muss mindestens in Textform erfolgen. Erhöhen sich die Beiträge, kann die Versicherung innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Änderungsmitteilung außerordentlich gekündigt werden.

    Ein Vertrag kann nach Ablauf der Mindestversicherungsdauer von einem Jahr und zum Ende des Versicherungsjahres mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Die Kündigung muss mindestens in Textform erfolgen. Erhöhen sich die Beiträge, kann die Versicherung innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Änderungsmitteilung außerordentlich gekündigt werden.

Wann und wie zahle ich meinen Versicherungsbeitrag?
  • Der Beitrag ist ein Jahresbeitrag und ist für jedes Versicherungsjahr im Voraus fällig. Die Beiträge können bequem per SEPA-Lastschrifteinzug gezahlt oder überweisen werden. Der erste Beitrag wird nach Erhalt des Versicherungsscheins fällig.

    Der Beitrag ist ein Jahresbeitrag und ist für jedes Versicherungsjahr im Voraus fällig. Die Beiträge können bequem per SEPA-Lastschrifteinzug gezahlt oder überweisen werden. Der erste Beitrag wird nach Erhalt des Versicherungsscheins fällig.

Ab wann beginnt der Versicherungsschutz?
  • Im Tarif AOK-AuslandPRIVAT verzichten wir auf Wartezeiten. Der Versicherungsschutz beginnt darum zu dem gemeinsam vereinbarten Zeitpunkt. Dieser wird in dem Versicherungsschein ausgewiesen. 

    Im Tarif AOK-AuslandPRIVAT verzichten wir auf Wartezeiten. Der Versicherungsschutz beginnt darum zu dem gemeinsam vereinbarten Zeitpunkt. Dieser wird in dem Versicherungsschein ausgewiesen. 

Gibt es Wartezeiten oder bekomme ich die Leistungen direkt nach Vertragsabschluss?
  • Im Tarif AOK-AuslandPRIVAT gibt es keine Wartezeiten. Für alle Versicherungsfälle, die nach Abschluss des Versicherungsvertrages eintreten, können die Leistungen beansprucht werden.

    Im Tarif AOK-AuslandPRIVAT gibt es keine Wartezeiten. Für alle Versicherungsfälle, die nach Abschluss des Versicherungsvertrages eintreten, können die Leistungen beansprucht werden.

Was passiert, wenn ich meine gesetzliche Versicherung wechsle?
  • Beim Wechsel zu einer anderen AOK kann die bestehende Versicherung weitergeführt werden. Dies gilt auch bei einem Wechsel zu einer AOK, die keine Kooperationsvereinbarung mit der UKV geschlossen hat.

    Für den Fall eines Wechsels zu einer anderen deutschen gesetzlichen Krankenversicherung oder einer privaten Krankenversicherung, können die bestehende Versicherung in einem gleichartigen Auslandsreise-Krankenversicherungstarif weitergeführt werden, wenn die Voraussetzungen der Versicherungsfähigkeit erfüllt sind.

    Wer die Versicherung nicht weiterführen möchte, kann innerhalb von zwei Monaten den Vertrag bei uns kündigen. Die Kündigung erfolgt rückwirkend zum Zeitpunkt des Wechsels. 

    Beim Wechsel zu einer anderen AOK kann die bestehende Versicherung weitergeführt werden. Dies gilt auch bei einem Wechsel zu einer AOK, die keine Kooperationsvereinbarung mit der UKV geschlossen hat.

    Für den Fall eines Wechsels zu einer anderen deutschen gesetzlichen Krankenversicherung oder einer privaten Krankenversicherung, können die bestehende Versicherung in einem gleichartigen Auslandsreise-Krankenversicherungstarif weitergeführt werden, wenn die Voraussetzungen der Versicherungsfähigkeit erfüllt sind.

    Wer die Versicherung nicht weiterführen möchte, kann innerhalb von zwei Monaten den Vertrag bei uns kündigen. Die Kündigung erfolgt rückwirkend zum Zeitpunkt des Wechsels. 

Downloads

Tarifdetails sowie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) als PDF zum Herunterladen:

Tarifbedingungen AOK-AuslandPRIVAT Familie

Allgemeine Versicherungsbedingungen

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* gebührenpflichtig

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Noch Fragen?

Unsere Experten der UKV beraten gerne telefonisch.
Telefonische Beratung für Mitglieder der AOK Nordost
Montag bis Freitag von 08:00 – 18:00 Uhr
UKV Union Krankenversicherung in Kooperation mit der AOK Nordost
Unser Produktgeber ist die UKV – Union Krankenversicherung
UKV-Union Krankenversicherung AG
Peter-Zimmer-Str. 2, D-66123 Saarbrücken
Tel.: +49 681 844-7000service@ukv.de, www.ukv.de
AG Saarbrücken, HRB: 7184
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