• Zahnzusatzversicherung Das Rundum-Sorglos-Paket für glückliche Zähne

    Zahn­zusatz­versicherung


    Das Rundum-Sorglos-Paket
    • Leistungen für Zahnfüllungen, Inlays und Onlays
    • Kostenübernahme für professionelle Zahnreinigung
    • Ohne Wartezeit
  • Krankenzusatzversicherung für Zahnersatz und Zahnfüllungen

    Zahnzusatz­versicherung

    • Leistungen für Zahnfüllungen, Inlays und Onlays
    • Kostenübernahme für professionelle Zahnreinigung
    • Ohne Wartezeit

Für ein entspanntes Lachen in der Zukunft

Nichts ist so überzeugend und positiv wie ein Lächeln. Wenn aber zur Erhaltung dieses Lächelns Zahnbehandlungen oder gar Zahnersatz nötig werden, geht das schnell ins Geld. Unsere Zahnzusatzversicherungen AOK-ZahnVITAL und AOK-DentalPRIVAT sorgen für finanziellen Schutz – ohne Wartezeiten, ohne Gesundheitsfragen und ohne Risikozuschläge.

Leistungsumfang: Das sichern die Zahnzusatzversicherungen ab

Zahnvorsorge

Zahnvorsorge

  • Professionelle Zahnreinigung
Zahnbehandlung

Zahnbehandlung

  • Kunststofffüllungen
  • Inlays
  • Onlays
Zahnersatz

Zahnersatz

  • Kronen
  • Brücken
  • Prothesen
  • Implantatgetragener Zahnersatz
Zahnvorsorge

Zahnvorsorge

  • Professionelle Zahnreinigung
Zahnbehandlung

Zahnbehandlung

  • Kunststofffüllungen
  • Inlays
  • Onlays
Zahnersatz

Zahnersatz

  • Kronen
  • Brücken
  • Prothesen
  • Implantatgetragener Zahnersatz

Schritt 1: Beitrag berechnen

Fehlermeldung:

Schritt 2: Tarif im Überblick


AOK-Zahn
VITAL

AOK-Dental
KOMPAKT


Kombination aus

AOK-Zahn
VITAL + AOK-Dental
KOMPAKT

monatlich

monatlich

monatlich
Professionelle Zahn­reinigung, Kunst­stoff­füllungen, Inlays, Onlays
  • 50€ pro Jahr für professio­nelle Zahn­reinigung
  • 50€ pro Zahn bei Kunst­stoff­füllungen
  • 100€ pro Zahn bei Inlays
  • 100€ pro Zahn bei Onlays
  • insge­samt 50€ pro Jahr
  • min. 50€ pro Jahr für professio­nelle Zahn­reinigung
  • min. 50€ pro Zahn bei Kunst­stoff­füllungen
  • min. 100€ pro Zahn bei Inlays
  • min. 100€ pro Zahn bei Onlays
Zahnersatz
Nein
Ja
Ja
Erhöhung der Leistung bei Zahn­ersatz
Nein
Ja
Ja
Keine Wartezeit
Ja
Ja
Ja


AOK-Zahn
VITAL

AOK-Dental
KOMPAKT


Kombination aus

AOK-Zahn
VITAL + AOK-Dental
KOMPAKT

monatlich

monatlich

monatlich
Der beliebteste Schutz unserer Kunden
AOK-ZahnVITAL
AOK-DentalKOMPAKT

Kombination aus

AOK-ZahnVITAL + AOK-DentalKOMPAKT

monatlich

monatlich

monatlich
Professionelle Zahnreinigung, Kunststofffüllungen, Inlays, Onlays
  • 50 € pro Jahr für professionelle Zahnreinigung
  • 50 € pro Zahn bei Kunststofffüllungen
  • 100 € pro Zahn bei Inlays
  • 100 € pro Zahn bei Onlays
  • insgesamt 50 € pro Jahr
  • min. 50 € pro Jahr für professionelle Zahnreinigung
  • min. 50 € pro Zahn bei Kunststofffüllungen
  • min. 100 € pro Zahn bei Inlays
  • min. 100 € pro Zahn bei Onlays
Zahnersatz
Nein
Ja
Ja
Erhöhung der Leistung bei Zahnersatz
Nein
Ja
Ja
Keine Wartezeit
Ja
Ja
Ja
AOK-ZahnVITAL
AOK-DentalKOMPAKT

Kombination aus

AOK-ZahnVITAL + AOK-DentalKOMPAKT

monatlich

monatlich

monatlich
Es handelt sich um Tarifauszüge. Grundlage für Ihren Versicherungs­schutz sind die geltenden Allgemeinen Versicherungs­bedingungen (AVB) und Tarife.

Die UKV-Experten beantworten alle Fragen und erstellen auf Wunsch ein unverbindliches Angebot

Unserer Kontaktmöglichkeiten:

Online Liveberatung

Live-Beratung über mobile Endgeräte zu den speziellen Angeboten durch unsere Experten der UKV für AOK-Mitglieder.

Mo. - Fr. von 08:00 bis 17:00 Uhr

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Persönliche Beraterin der AOK Nordost

Telefonische Beratung

Unsere Experten der UKV beraten alle Mitglieder zu den speziellen Angeboten der AOK.

Alle Tarife sind auch gleich telefonisch abschließbar!

Mo. – Fr. von 08:00 bis 18:00 Uhr

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Telefonische Beratung bei der AOK NordOst

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Mit unseren Zahnzusatzversicherungen sparen

An unseren Beispielen erklären wir, wer welche Kosten übernimmt und wieviel noch zu erwarten ist. 

Leistungsbeispiel Zahnbehandlung
(Tarif: AOK-ZahnVITAL)

Das Mitglied benötigt eine zweiflächige Kunststofffüllung und erhält dafür von seinem Zahnarzt eine Rechnung in Höhe von 143 Euro (3,5-facher Satz).

Leistungsbeispiel Zahnbehandlung Tarif AOK-ZahnVITAL
Icon 1

Die AOK NordOst beteiligt sich mit 46 Euro an den Kosten für die Kunststofffüllung. Die Restkosten betragen 97 Euro.

Icon 2

Die Zahnzusatzversicherung AOK-ZahnVITAL übernimmt 50 Euro pro Zahn bei Kunststofffüllungen.

Icon 3

Mit AOK-ZahnVITAL beträgt der Eigenanteil statt 97 Euro daher nur noch 47 Euro pro Zahn.

Leistungsbeispiel Zahnersatz
(Tarif: AOK-DentalKOMAPKT)

Das Mitglied benötigt eine Brücke zum Ersatz eines fehlenden Zahnes im Sichtbereich. Dazu erhält es eine Zahnarzt- und Zahnlaborrechnung über insgesamt 1.700 Euro (3,5-facher Satz).

Leistungsbeispiel Zahnbehandlung Tarif AOK-DentalKOMPAKT
Icon 1

Die AOK NordOst übernimmt von den Gesamtkosten 911,51 Euro. Die Restkosten betragen 788,49 Euro.

Icon 2

Die Zahnzusatzversicherung AOK-DentalKOMPAKT übernimmt in diesem Beispiel für das dritte Versicherungsjahr bis max. 750 Euro.

Icon 3

Mit AOK-DentalKOMPAKT beträgt der Eigenanteil statt 788,49 Euro daher nur noch 38,49 Euro.

Häufige Fragen zu unseren Zahnzusatzversicherungen

Was ist mit den Zahnzusatzversicherungen nicht abgesichert?
  • Folgende Leistungen sind nicht versichert:

    • Behandlungen, die nicht medizinisch notwendig sind
    • Zahnersatzmaßnahmen, für die kein von der Gesetzlichen Krankenversicherung anerkannter Anspruch auf einen Festzuschuss besteht
    • AOK-ZahnVITAL: Maßnahmen für Zahnersatz (z. B. Kronen, Brücken, Prothesen, Implantate) sind nicht versichert

    Folgende Leistungen sind nicht versichert:

    • Behandlungen, die nicht medizinisch notwendig sind
    • Zahnersatzmaßnahmen, für die kein von der Gesetzlichen Krankenversicherung anerkannter Anspruch auf einen Festzuschuss besteht
    • AOK-ZahnVITAL: Maßnahmen für Zahnersatz (z. B. Kronen, Brücken, Prothesen, Implantate) sind nicht versichert
Wie kann ich meinen Versicherungsvertrag kündigen?
  • Der Vertrag ist nach Ablauf der Mindestversicherungsdauer von zwei Jahren und zum Ende eines jeden Kalenderjahres mit einer Frist von drei Monaten kündbar. Die Kündigung muss mindestens in Textform erfolgen. Erhöhen sich die Beiträge, kann die Versicherung innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Änderungsmitteilung außerordentlich gekündigt werden.

    Der Vertrag ist nach Ablauf der Mindestversicherungsdauer von zwei Jahren und zum Ende eines jeden Kalenderjahres mit einer Frist von drei Monaten kündbar. Die Kündigung muss mindestens in Textform erfolgen. Erhöhen sich die Beiträge, kann die Versicherung innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Änderungsmitteilung außerordentlich gekündigt werden.

Wann und wie zahle ich meinen Versicherungsbeitrag?
  • Der Beitrag ist ein Jahresbeitrag, der aber in Monatsraten jeweils zum Ersten eines Monats gezahlt werden kann. Die Raten sind monatlich im Voraus fällig. Die Beiträge können bequem per SEPA-Lastschrifteinzug gezahlt oder überweisen werden. Der erste Beitrag wird nach dem Erhalt unseres Versicherungsscheins fällig.

    Der Beitrag ist ein Jahresbeitrag, der aber in Monatsraten jeweils zum Ersten eines Monats gezahlt werden kann. Die Raten sind monatlich im Voraus fällig. Die Beiträge können bequem per SEPA-Lastschrifteinzug gezahlt oder überweisen werden. Der erste Beitrag wird nach dem Erhalt unseres Versicherungsscheins fällig.

Ab wann beginnt der Versicherungsschutz?
  • Bei unserer Zahnzusatzversicherung verzichten wir auf Wartezeiten. Der Versicherungsschutz beginnt darum zu dem individuell vereinbarten Zeitpunkt. Dieser ist in dem Versicherungsschein ausgewiesen. 

    Bei unserer Zahnzusatzversicherung verzichten wir auf Wartezeiten. Der Versicherungsschutz beginnt darum zu dem individuell vereinbarten Zeitpunkt. Dieser ist in dem Versicherungsschein ausgewiesen. 

Bekomme ich mit steigender Versicherungsdauer mehr Leistungen?
  • Ja, beim Zahnersatz. Mit steigender Versicherungsdauer im Tarif AOK-DentalKOMPAKT erhöht sich hier der Leistungsanspruch wie folgt:

    • ab dem siebten Kalenderjahr: Erhöhung auf 105% der Leistung von AOK Nordost
    • ab dem zehnten Kalenderjahr: Erhöhung auf 110% der Leistung von AOK Nordost
    • ab dem 13. Kalenderjahr: Erhöhung auf 120% der Leistung von AOK Nordost

    Ja, beim Zahnersatz. Mit steigender Versicherungsdauer im Tarif AOK-DentalKOMPAKT erhöht sich hier der Leistungsanspruch wie folgt:

    • ab dem siebten Kalenderjahr: Erhöhung auf 105% der Leistung von AOK Nordost
    • ab dem zehnten Kalenderjahr: Erhöhung auf 110% der Leistung von AOK Nordost
    • ab dem 13. Kalenderjahr: Erhöhung auf 120% der Leistung von AOK Nordost
Ist die Versicherungsleistung begrenzt?
  • Ja, ist sie. 

    Für AOK-ZahnVITAL:

    In den ersten drei Kalenderjahren erstatten wir für professionelle Zahnreinigung, Kunststofffüllungen sowie Inlays und Onlays maximal:

    • im ersten Versicherungsjahr insgesamt: 250 Euro
    • in den ersten zwei Versicherungsjahren insgesamt: 500 Euro
    • in den ersten drei Versicherungsjahren insgesamt: 750 Euro
    • in den ersten vier Versicherungsjahren insgesamt: 1.000 Euro

     

    Für AOK-DentalKOMPAKT:

    In den ersten drei Kalenderjahren erstatten wir für Zahnersatz maximal:

    • im ersten Kalenderjahr: 250 Euro
    • im zweiten Kalenderjahr: 500 Euro
    • im dritten Kalenderjahr: 750 Euro

    Die Leistungen aus der Zahnzusatzversicherung dürfen zusammen mit Leistungen Dritter z.B. der AOK oder weiteren privaten Versicherungen die Gesamtaufwendungen nicht übersteigen.

    Ja, ist sie. 

    Für AOK-ZahnVITAL:

    In den ersten drei Kalenderjahren erstatten wir für professionelle Zahnreinigung, Kunststofffüllungen sowie Inlays und Onlays maximal:

    • im ersten Versicherungsjahr insgesamt: 250 Euro
    • in den ersten zwei Versicherungsjahren insgesamt: 500 Euro
    • in den ersten drei Versicherungsjahren insgesamt: 750 Euro
    • in den ersten vier Versicherungsjahren insgesamt: 1.000 Euro

     

    Für AOK-DentalKOMPAKT:

    In den ersten drei Kalenderjahren erstatten wir für Zahnersatz maximal:

    • im ersten Kalenderjahr: 250 Euro
    • im zweiten Kalenderjahr: 500 Euro
    • im dritten Kalenderjahr: 750 Euro

    Die Leistungen aus der Zahnzusatzversicherung dürfen zusammen mit Leistungen Dritter z.B. der AOK oder weiteren privaten Versicherungen die Gesamtaufwendungen nicht übersteigen.

Bilden die Tarife Altersrückstellungen?
  • Nein, für den Tarif werden keine Alterungsrückstellungen gebildet. Deshalb richten sich die Beiträge nach der jeweiligen Lebensaltersgruppe.

    Das bedeutet für AOK-ZahnVITAL: Ab Beginn des Kalenderjahres, in dem das 20., 40. bzw. 65. Lebensjahr vollendet wird, ist der Beitrag für das Eintrittsalter 20, 40 bzw. 65 zu zahlen.

    Für AOK-DentalKOMPAKT gilt: Ab Beginn des Kalenderjahres, in dem das 21., 41.bzw. 61. Lebensjahr vollendet wird, ist der Beitrag für das Eintrittsalter 21, 41, bzw. 61 zu zahlen.

    Nein, für den Tarif werden keine Alterungsrückstellungen gebildet. Deshalb richten sich die Beiträge nach der jeweiligen Lebensaltersgruppe.

    Das bedeutet für AOK-ZahnVITAL: Ab Beginn des Kalenderjahres, in dem das 20., 40. bzw. 65. Lebensjahr vollendet wird, ist der Beitrag für das Eintrittsalter 20, 40 bzw. 65 zu zahlen.

    Für AOK-DentalKOMPAKT gilt: Ab Beginn des Kalenderjahres, in dem das 21., 41.bzw. 61. Lebensjahr vollendet wird, ist der Beitrag für das Eintrittsalter 21, 41, bzw. 61 zu zahlen.

Gibt es Wartezeiten oder bekomme ich die Leistungen direkt nach Vertragsabschluss?
  • Bei unserer Zahnzusatzversicherung gibt es keine Wartezeiten. Für alle Versicherungsfälle, die nach Abschluss des Versicherungsvertrages eintreten, können die Leistungen beansprucht werden.

    Bei unserer Zahnzusatzversicherung gibt es keine Wartezeiten. Für alle Versicherungsfälle, die nach Abschluss des Versicherungsvertrages eintreten, können die Leistungen beansprucht werden.

Lohnt sich meine Zahnvorsorge (Bonusheft), wenn ich mit den Zahnzusatzversicherungen versichert bin?
  • Ja, es lohnt sich im Tarif AOK-DentalKOMPAKT. Denn die Leistung für Zahnersatz orientiert sich an dem Festzuschuss, den die AOK zahlt. Mit der Pflege des Bonushefts erhöht sich der AOK-Festzuschuss und damit automatisch auch die Leistung aus der Zahnzusatzversicherung.

    Auf die Leistungen vom Tarif AOK-ZahnVITAL hat ein Bonusheft keine Auswirkungen.

    Ja, es lohnt sich im Tarif AOK-DentalKOMPAKT. Denn die Leistung für Zahnersatz orientiert sich an dem Festzuschuss, den die AOK zahlt. Mit der Pflege des Bonushefts erhöht sich der AOK-Festzuschuss und damit automatisch auch die Leistung aus der Zahnzusatzversicherung.

    Auf die Leistungen vom Tarif AOK-ZahnVITAL hat ein Bonusheft keine Auswirkungen.

Was passiert, wenn ich meine gesetzliche Versicherung wechsle?
  • Bei dem Wechsel zu einer anderen AOK, kann die bestehende Versicherung weitergeführt werden. Dies gilt auch bei einem Wechsel zu einer AOK, die keine Kooperationsvereinbarung mit der UKV geschlossen hat.

    Im Fall eines Wechsels zu einer anderen deutschen gesetzlichen Krankenversicherung, kann das Versicherungsverhältnis ohne Unterbrechung in dem entsprechenden Normaltarif (Tarif ohne Zusatz „AOK-“) der UKV fortgesetzt werden. In diesem Fall entfällt der AOK-Beitragsvorteil. Die Vorversicherungszeit wird angerechnet. Wird die Versicherung nicht weitergeführt, so kann der Vertrag innerhalb von zwei Monaten bei uns gekündigt werden. Die Kündigung erfolgt rückwirkend zum Zeitpunkt des Wechsels. 

    Bei dem Wechsel zu einer anderen AOK, kann die bestehende Versicherung weitergeführt werden. Dies gilt auch bei einem Wechsel zu einer AOK, die keine Kooperationsvereinbarung mit der UKV geschlossen hat.

    Im Fall eines Wechsels zu einer anderen deutschen gesetzlichen Krankenversicherung, kann das Versicherungsverhältnis ohne Unterbrechung in dem entsprechenden Normaltarif (Tarif ohne Zusatz „AOK-“) der UKV fortgesetzt werden. In diesem Fall entfällt der AOK-Beitragsvorteil. Die Vorversicherungszeit wird angerechnet. Wird die Versicherung nicht weitergeführt, so kann der Vertrag innerhalb von zwei Monaten bei uns gekündigt werden. Die Kündigung erfolgt rückwirkend zum Zeitpunkt des Wechsels. 

Downloads

Tarifdetails sowie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) als PDF zum Herunterladen:

Tarifbedingungen AOK-ZahnVITAL

Tarifbedingungen AOK-DentalKOMPAKT

Allgemeine Versicherungsbedingungen

UKV Union Krankenversicherung in Kooperation mit der AOK Nordost
Unser Produktgeber ist die UKV – Union Krankenversicherung
UKV-Union Krankenversicherung AG
Peter-Zimmer-Str. 2, D-66123 Saarbrücken
Tel.: +49 681 844-7000service@ukv.de, www.ukv.de
AG Saarbrücken, HRB: 7184
Unser Produktgeber ist die UKV – Union Krankenversicherung
UKV Union Krankenversicherung in Kooperation mit der AOK Nordost
UKV-Union Krankenversicherung AG
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Tel.: +49 681 844-7000, service@ukv.de, www.ukv.de
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